An alle Einstaller, Reitbeteiligungen, Hufschmiede, Gäste und sonstigen Besucher und Nutzer der Reitanlage!!!
Hofordnung für das gesamte Betriebsgelände der Pferdepension An der Steinheide
- Der Aufenthalt auf dem gesamten Pferdepensionsbetrieb geschieht auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten strengstens verboten.
- Tore, Durchlässe und Türen sind geschlossen zu halten, beziehungsweise unmittelbar nach Benutzung wieder zu schließen.
- Bei Nichtgebrauch der Beleuchtung ist diese auszuschalten. Das Aufladen von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten ist verboten. Das benutzen von Wasserkocher darf nur unter Aufsicht erfolgen. Nach Gebrauch ist der Stromstecker des Kochens umgehend vom Stromnetz zu trennen.
- Hoffläche, Wege und Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Damit sind Putzschmutz, Pferdehaare, Dreck von Hufen durch Auskratzen, Pferdeäpfel, Stroh und Sand grundsätzlich sofort zu entfernen. Die Reit- und Longierhalle sowie der Reitplatz sind insbesondere sofort nach dem Reiten abzuäppeln.
- Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen sich nicht in der Stallgasse oder an den Putzplätzen aufhalten. Ein vorübergehendes Unterbringen eines ruhigen und verträglichen Hundes in der selbst angemieteten Box ist erlaubt. Hinterlassenschaften von Hunden sind umgehend zu entfernen. Das Anpinkeln jeglicher Gebäude, Gegenstände, Grasfläche etc. auf dem gesamten Betriebsgelände ist verboten. Dies gilt auch für die an den Betrieb angrenzenden Rasenflächen der benachbarten Wohnhäuser.
- Das Füttern und Streicheln eines Pferdes, sowie das Bewegen des Pferdes aus der Box, dem Aktivstall oder der Weide ist nur dem jeweiligen Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person erlaubt. Jegliches Füttern von Pferden innerhalb des Aktivstalles, des Winterauslaufes und der Weideflächen ist verboten! Pferde im Aktivstall müssen in den Integrationsboxen, Pferde auf der 24-Stunden-Weide in den Schleusen gefüttert werden!
- Das Betreten der Hoffläche hinter dem Roundpen (Weide und Futterlager) ist verboten!
- Das Betreten des ausgewiesenen Privatbereiches ist verboten!
- Während der Ruhezeiten von 21:00 – 8:00 Uhr sind Aktivitäten auf der gesamten Anlage nicht gestattet.
- Das Rauchen ist grundsätzlich auf der gesamten Reitanlage verboten. Es ist ausnahmslos in der „Raucherecke“ unmittelbar unter dem Treppenaufgang zum Reiterstübchen, gleich neben dem Zugang zum Aktivstall, erlaubt. Zigarettenkippen sind unmittelbar vom Verursacher selbst und so zu entsorgen, das weder Brandgefahr besteht, noch die Umwelt verschmutzt wird. Die Entsorgung von Zigarettenkippen über Pferdemist (Mistkübel, Mistkarre oder Schaufel vom Hoftruck) ist strengstens verboten.
- Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Anlagenbetreiber mitzuteilen!
- Müll ist in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen. (Mülltrennung! Schwarze, gelbe und blaue Tonne).